- Rein rechtlich besteht keine Verpflichtung zur Hilfestellung bei Wildtieren.
- Vergewissert euch ob ein Eingriff wirklich nötig (verletzt, geschwächt )ist oder ob es sich nur um ein fast fertiges Jungtierhandelt, das gerade in die Selbständigkeit wächst und nebenher von den Eltern weiter versorgt wird.
- Artenschutzrechtlich besteht ein Verbot zur Entnahme und Besitz eines Wildtieres (Wilderei).
- Zur Ausnahme dürfen Wildtiere von Privatpersonen zum Zweck der Pflege und Wiederauswilderung zu einer anerkannten Pflegestelle gebracht werden.
- Muss ein Tier aufgrund starker Verletzungen vorher medizinisch begutachtet und versorgt oder ggf eu
- Artenschutzrechtlich besteht ein Verbot zur Entnahme und Besitz eines Wildtieres (Wilderei).
- Zur Ausnahme dürfen Wildtiere von Privatpersonen zum Zweck der Pflege und Wiederauswilderung zu einer anerkannten Pflegestelle gebracht werden.
- Muss ein Tier aufgrund starker Verletzungen vorher medizinisch begutachtet und versorgt oder ggf euthanasiert werden, trägt der Finder die Kosten, sofern der Tierarzt welche erhebt.
Wie oben zu lesen sind weder wir noch andere Stellen rein rechtlich gesehen für ein Wildtier „verantwortlich“ wie es leider öfter heißt um schnellstmöglich die Verantwortung abzugeben. Habt Ihr ein Wildtier gefunden, steht erstmal ihr als Finder in der Verantwortung für das Tier eine passende Unterbringung zu finden oder es auch vorher ggf. tiermedizinisch versorgen zu lassen.
Die Verantwortung (tierschutzrechtlich und finanziell) kann nicht einfach an uns oder eine andere Stelle abgewälzt werden in dem Tiere willkürlich abgegeben werden.
Warum erwähnen wir das ?
Immer wieder müssen wir uns am Telefon anhören, dass wir dafür verantwortlich sind Tiere abzuholen, tierärztlich zu behandeln oder gar zu euthanasieren. Da machen es sich manche Finder leider sehr einfach, denn so stimmt das nicht.
Was wir machen, machen wir gerne! Allerdings ist es uns als ehrenamtlich agierendes Team neben Beruf, Privatleben und Co leider nicht möglich Tiere abzuholen (Ausnahmen wenn in der Nähe und organisierbar) sodass uns Tiere immer erst nach vorheriger Absprache gebracht werden müssen oder wir nach einer Alternative in der Nähe der Finder gucken müssen.
Wir sind keine medizinische Einrichtung und können/dürfen damit größere Verletzungen oder sogar Euthansierungen nicht vornehmen. In solchen Fällen muss das Tier vorher medizinisch begutachtet werden und wir übernehmen je nach Möglichkeit und nach Absprache im Anschluss ggf. die weitere Pflege des Patienten. Solltet Ihr keinen vogel-/wildtierkundigen Tierarzt finden, können wir gerne eine kleine Anzahl von Adressen nennen.
Ist ein Tier so schwer verletzt, dass es nicht mehr ausgewildert oder kein artgerechtes Leben in Gefangenschaft führen kann, ist es besser dieses zur euthanasieren und sein Leid zu verkürzen, auch wenn es für manche schwierig nachzuvollziehen ist. Die Euthanasie kann an sich jeder Tierarzt vornehmen.
Unter den Rupriken "Erste Hilfe" findet Ihr weitere Anlaufstellen und Partnerorganisationen für den Fall, dass wir zu weit weg sind oder zur gegebenen Zeit bereits mit Pfleglingen ausgelastet sind.
Wer uns durch Spenden, eine Mitgliedschaft und anderes unterstüten möchte, findet Möglichkeiten unter der Ruprik Spenden.